Überlassungsvereinbarung einer Schüler-/Studenten-Lizenz zur Förderung der Ausbildung
Diese Überlassungsvereinbarung regelt die Nutzung der Software Palette CAD für den Einsatz in Lehre, Aus- und Weiterbildung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer. Die Palette CAD AG, Behlesstraße 9-11, 70329 Stuttgart (Lizenzgeber) überlässt dem Lizenznehmer zur Förderung der Ausbildung die Software.
Die überlassene Lizenz ist für die Zeit der Aus- und Weiterbildung kostenfrei.
Lizenz- und Zusatzvereinbarung für die Schüler-/Studenten-Lizenz
1. Sie Software darf in der Anwendung nicht gewerblich genutzt werden.
2. Der Lizenzierungsschlüssel ist geheim zu halten und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Das Nutzungsrecht für die Schüler/Studenten ist auf die Dauer der Ausbildung/des Studiums beschränkt. Mit Beendigung der Ausbildung/des Studiums erlischt das Nutzungsrecht.
4. Die Herstellung von Programmkopien zum Zweck der Mehrfachnutzung ist untersagt.
5. Eine Nutzung des Supports per E-Mail oder Telefon ist ausgeschlossen. Für die Einarbeitung stellt die Palette CAD AG geeignete Dokumente, Videos und die umfangreiche, im Programm integrierte Online-Hilfe (F1) zur Verfügung. Zusätzlich unterhält die Palette CAD AG ein Online-Forum auf Facebook, das den kostenlosen Austausch zu Anwendern unterstützt und durch Mitarbeiter der Palette CAD AG moderiert wird.
Jede Verletzung der Lizenzvereinbarung wird rechtlich verfolgt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich bei Zuwiderhandlung der zuvor genannten Vertragspflichten zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € pro Lizenz an den Lizenzgeber. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Palette CAD AG.